Bau- und Architektenrecht
Zu einem unserer Kompetenzfelder gehört seit langem die Beratung von Bauunternehmern, Projektentwicklern, Architekten und Sonderfachleuten in den folgenden Bereichen:
• Ausarbeitung von Projektentwicklungsverträgen
• Beratung bei der Strukturierung von Projektabläufen, der Finanzplanung,
der Errichtung und Vermarktung der jeweiligen Objekte
• Entwurf von Bau-, Bauträger-, Werklieferverträgen und allgemeinen Geschäfts-
bedingungen
• Entwurf von Generalunternehmerverträgen
• Gestaltung von Architekten- und Planerverträgen
• Gestaltung von Sicherungsvereinbarungen, Gewährleistungen,
Bürgschaften und Garantien für alle Arten von Bau- und Ingenieurprojekten
• Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, in Schiedsverfahren und in
selbstständigen Beweisverfahren.
Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen in diesem Bereich die Rechtsanwälte
Dirk Warmuth und Dr. Nicolaus Pieper zur Verfügung.


