Erbrecht
Letztwillige Verfügungen und Erbverträge sowie sonstige Nachfolgeregelungen wirtschaftlich und vor allem steuerlich sinnvoll zu gestalten, ist schon lange keine Angelegenheit mehr, die allein im vertrauten Kreis der Familie ihre endgültige Ausgestaltung finden sollte. Die zunehmende Komplexität unseres Wirtschafts- und Rechtslebens sowie die veränderten gesellschaftlichen und sozialen Strukturen machen eine fachkundige Beratung erforderlich.
Wir beraten Sie unter anderem bei folgenden erbrechtlichen Vorgängen:
• Errichtung von Testamenten, Abschluss von Erbverträgen
• Unternehmensnachfolgeregelungen
• Konzeption der steuerlich günstigen Gestaltung von möglichen Erbfällen
• Testamentsvollstreckungen
• Prozessuale Auseinandersetzung in Erbsachen.
In diesen Bereichen stehen Ihnen die Rechtsanwälte Hans-Joachim Schwenke,
Dr. Sebastian Schütz und Dr. Natan Hogrebe zur Verfügung.


