Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen von gewerblichen und nicht gewerblichen Mietobjekten in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten, sowie die Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentum in allen Aspekten der Begründung sowie der laufenden Verwaltung der Gemeinschaft. Wir werden hierbei insbesondere tätig im Rahmen
• der individuellen Konzipierung und Gestaltung von Miet- und Leasingverträgen
• der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
• der Wahrnehmung von Vermieterinteressen im Rahmen der Änderung und
Beendigung laufender Verträge (z.B. Mieterhöhung, Kündigung, Rückgabe)
• der prozessualen Begleitung von Vermietern und Mietern sowie Verwaltern und
Wohnungseigentümern.
Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen in diesem Bereich die Rechtsanwälte
Dirk Warmuth und Holger Schütz zur Verfügung.


