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KOMPETENZFELDER

Steuerrecht

Eine angemessene steuerrechtliche Gestaltung ist zentral für den Erfolg eines Unternehmens. Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Auswirkungen müssen nicht nur bei komplexen Vorhaben, sondern auch im täglichen Geschäft bedacht werden.

Schwerpunkte unserer steuerrechtlichen Beratung sind:

• Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
• Unternehmensakquisitionen vom Beginn bis zum Abschluss, Due Diligence
• Steuerrechtliche Planung der Unternehmensnachfolge
• Public Private Partnerships (PPP)
• Stiftungen und Vereine
• Finanzierungsverträge, Verrechnungspreisstrategien, Transfer Pricing.

Wie begleiten Außenprüfungen, Einspruchsverfahren und Finanzrechtsstreite. In Steuerstraf- und Haftungssachen beraten wir unsere Mandanten mit dem Ziel einer legalen und günstigen persönlichen Lösung

Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen in diesem Bereich die Rechtsanwälte
Dr. Natan Hogrebe und Holger Schütz zur Verfügung.